Q&A zu unserem Antrag “Geordnetes-Rückkehr-Gesetz? nicht mit uns! – kein Rechtsruck in der SPD-Bundestagsfraktion”

Am vergangenen Wochenende brachten wir Jusos Rheinland-Pfalz auf dem Bundeskongress in Schwerin einen Antrag ein, der das im Sommer vom Bundestag verabschiedete „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ kritisiert. Dieses ist auch bekannt unter dem Titel „das Geordnete-Rückkehr-Gesetz“.

Der Antrag in Originalfassung wurde bereits im Juni von unserer Landeskonferenz beschlossen und nun auf Bundesebene eingebracht, wo er am Wochenende in geänderter Fassung mit dem Titel „Geordnetes-Rückkehr-Gesetz? nicht mit uns! – kein Rechtsruck in der SPD-Bundestagsfraktion“ von den Delegierten angenommen wurde.

Direkt im Anschluss an den Bundeskongress gab es viele Reaktionen insbesondere aus der Bundestagsfraktion, darunter sehr harte Vorwürfe gegen uns Jusos. Laut Medienberichten war der Antrag auch Thema in der Fraktionssitzung.

Wir möchten im folgenden einige Fragen zu diesem Antrag und unserer Intention dahinter beantworten, um Missverständnisse und Fehlinformationen auszuräumen. Wir sind bereit eine sachliche Debatte über die Thematik zu führen und hoffen, damit unseren Teil dazu beitragen zu können.

Was ist das sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz?

Das sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz, von Kritiker*innen auch als Hau-Ab-Gesetz bezeichnet, ist Teil des im Juni verabschiedeten Migrationspakets der Bundesregierung. Es ist am 21. August 2019 in Kraft getreten und soll dem Vollzug der Ausreisepflicht dienen, also Abschiebungen erleichtern. Dazu umfasst es eine Reihe von Maßnahmen, die diesem Ziel zuträglich sein sollen.

Welche Auswirkungen hat das Gesetz und was ist unsere Kritik daran?

Das Gesetz ist eine extreme Verschärfung des Asylrechts, besonders in Hinblick auf Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam. Unter anderem sollen Geflüchtete künftig statt 6 bis zu 18 Monate in den von uns ohnehin abgelehnten “AnkERzentren” (Zentrum für Ankunft, Entscheidung und Rückführung) isoliert werden. Geflüchtete mit Duldungsstatus können nun noch stärker sanktioniert werden, wenn sie der Passbeschaffungspflicht nicht nachkommen können: das sorgt für noch größere Unsicherheit, Arbeitsverbote und erweiterte Auflagen für Geflüchtete. Abschiebeverfahren werden durch die neue Deklarierung als “Geheimnis” intransparent und Menschen in der Geflüchtetenarbeit die Möglichkeit verwehrt, Geflüchteten zu helfen, deren Rechte verletzt werden. Mit dem Entzug von Sozialleistungen sollen Geflüchtete verdrängt werden.

A) Ausschluss von Sozialleistungen

Geflüchtete sollen durch den Entzug von Sozialleistungen (Entziehung von Überbrückungsleistungen nach zwei Wochen) dazu genötigt werden, in das EU-Land auszureisen, in dem Sie als Geflüchtete zuerst anerkannt worden. Dabei wird völlig negiert, dass Abschiebungen z.B. nach Griechenland, Italien oder Bulgarien aufgrund der menschenunwürdigen Zustände für Asylsuchende und Geflüchtete in Ländern bereits u.a. durch das Bundesverfassungsgericht gestoppt wurden. Durch die Verschärfungen werden Geflüchtete unter das Existenzminimum gedrückt. Darüber hinaus werden Personen, die gegen einen negativen Dublin-Bescheid klagen, vor der letztinstanzlichen Entscheidung sanktioniert, da sie nur eingeschränkt Anspruch auf Sozialleistungen haben.

B) Abschiebehaft

Die sogenannte Abschiebehaft, die wir schon aus grundsätzlichen Erwägungen ablehnen, dient laut dem Gerichtshof der Europäischen Union allein der Durchsetzung der Ausreisepflicht. Zum Schutz der Menschenwürde darf die Unterbringung nicht in regulären Gefängnissen erfolgen, was die Bundesregierung aber bis 2022 so handhaben will. Die Definition der „Fluchtgefahr“ wurde soweit ausgeweitet, dass die Abschiebehaft nahezu jede*n treffen kann. Dazu zählen unter anderem auch die Zahlung hoher Geldsummen zur Einreise. Dabei wird ignoriert, dass viele Geflüchtete sonst keine andere Möglichkeit hätten, aus ihrem Heimatland zu entkommen. Die Einführung der Beweislastumkehr in dieser Frage führt dazu, dass Geflüchtete nachweisen müssen, dass keine Fluchtgefahr vorliegt, was praktisch kaum möglich ist und die Stellung der Geflüchteten schwächt.

C) Prekarisierung der Duldung

Durch die ausgeuferte „Passbeschaffungspflicht“ werden Geflüchtete mit Arbeits- und Ausbildungsverbot bedroht. Kommen Sie dieser nicht nach, kann ihnen pauschal die Arbeit verboten werden. Dies trifft insbesondere diejenigen hart, die aus nachvollziehbaren Gründen die entsprechenden Dokumente nicht besorgen können, auch wenn sie dies wollen. Damit wird insbesondere Kindern, die eine Ausbildung als möglichen Türöffner für ein mögliches Bleiberecht brauchen, geschadet – und im Extremfall als unbegleitete minderjährige Geflüchtete nicht ausgewiesen werden.

Wir stehen mit unserer inhaltlichen Kritik nicht alleine da. So haben auf Initiative von PRO ASYL, dem Paritätischen Gesamtverband und Save the Children e.V. 22 zivilgesellschaftliche Organisationen in einem Offen Brief an die Bundestagsabgeordneten appelliert, dem Gesetz nicht zuzustimmen: https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/Offener-Brief-Geordnete-R%C3%BCckkehr-Gesetz.pdf.

Auch die sozialdemokratische Arbeitsgemeinschaft hat eine Stellungnahme erarbeitet, warum das sogenannte „Geordnete-Rückkehr“-Gesetz im hohem Maße heikel ist und gegen sozialdemokratische Grundwerte verstößt: https://asj.spd.de/fileadmin/user_upload/Beschluss_zum_Geordnete-Rueckkehr-Gesetz_03.06.2019.pdf.

Ist das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ rassistisch?

Dieses Gesetz betrifft Geflüchtete und beschreibt durch die Ziele der einzelnen oben genannten Maßnahmen ein abwertendes Bild von Ihnen: von Geflüchteten geht pauschal eine erhöhte Fluchtgefahr aus, sie wirken bei der Identitätsklärung nicht mit und halten sich rechtswidrig in Deutschland auf. Bemerkenswert dabei ist, dass Geflüchtete keine Lobby für sich und damit – anders als die Entscheidungsträger*innen in Bundestag und Bundesrat – eben keinen gesellschaftlichen Einfluss haben, aber hier besonders betroffen sind.

Im Ergebnis muss man festhalten: Das Gesetz ist rassistisch. Es ist motiviert durch und schürt auch weiter rassistische Stimmungen.

 

Haben wir Abgeordnete der SPD als Rassist*innen bezeichnet?

Nein. Zu keinem Zeitpunkt haben wir das getan. Wir haben lediglich wie zuvor beschrieben das sogenannte “Geordnete-Rückkehr-Gesetz” als rassistische Gesetzgebung bezeichnet und uns deshalb eine inhaltliche Distanzierung davon gewünscht. Wir haben im Gegenteil sogar klar gemacht, dass es sich dabei um ein Zugeständnis an die aus unserer Sicht ohnehin gescheiterte Große Koalition handelt, einen Kompromiss mit der Union. Wir glauben, dass die Fraktion gut daran tut, dies auch so klar zu benennen. Zudem haben wir auch auf die innerfraktionären Druckmechanismen hingewiesen, die möglicherweise auf die Abgeordneten bei der Entscheidung über das Gesetz eingewirkt haben.

Was werfen wir der SPD-Bundestagsfraktion vor?

Die oben genannte inhaltliche Kritik ist bereits deutlich geworden. Wir kritisieren aber vor allem auch einen Mechanismus, der die SPD immer wieder in die Situation bringt, gegen ihre eigenen Grundwerte zu handeln und ihren eigenen moralischen Kompass regelmäßig zu verlegen. Diese Große Koalition zwingt die SPD dazu, eine rechts-nationale Politik der Union mitzutragen. Die Zustimmung zu diesem Gesetz und die Affäre um Hans-Georg Maaßen sind Beispiele hierfür. Nur durch die Beendigung der Großen Koalition kann sich die SPD von dieser politischen Irrfahrt loslösen.

Bundestagsabgeordnete wurden und werden im Vorfeld von sensiblen Abstimmungen unter Druck gesetzt, abweichendes Stimmverhalten für den Erhalt des Koalitionsfriedens zu unterlassen. Stellvertretend für dieses Phänomen steht die Aussage Michael Roths, ehemaliger Bewerber um das Amt des Parteivorsitzenden, der auf der Regionalkonferenz in Nieder-Olm erklärte, dass das „Abfeiern“ von abweichenden Stimmverhalten absolut unsolidarisch sei. 

Es darf nicht um jeden Preis eine scheinbare Einheit erzwungen werden. Die SPD wird dann wieder stark, wenn auch kritische Meinungen innerhalb der Fraktion in der Öffentlichkeit zugelassen werden und eine Diskussionskultur etabliert wird.

Bewertet man diese Maßnahmen des „Geordneten-Rückkehr“-Gesetz nach den sozialdemokratischen Grundwerten von Freiheit, Gerechtigkeit und insbesondere Solidarität, muss man zum Ergebnis kommen, dass das Gesetz sozialdemokratischen Grundwerten widerspricht.

 

Wer hat aus der SPD-Bundestagsfraktion gegen das „Geordnete-Rückkehr“-Gesetz gestimmt?

Folgende SPD-Bundestagsabgebordnete haben gegen das rassistische „Geordnete-Rückkehr“-Gesetz gestimmt: Leni Breymeier, Dr. Karamba Diaby, Saskia Esken, Uli Grötsch, Cansel Kiziltepe, Daniela Kolbe, Susann Rüthrich, Nina Scheer.

Bei diesen Abgeordneten bedanken wir uns ausdrücklich dafür, dass sie Haltung und Rückgrat bewiesen haben. Dieses Abstimmungsverhalten ist einer der vielen Gründe, weshalb wir uns in der aktuell laufenden Mitgliederbefragung zum Parteivorsitz für das Duo Saskia Esken und NoWaBo ausgesprochen haben.

 

Was wurde auf dem Bundeskongress der Jusos beschlossen?

Den Antrag in beschlossener Form findest du unter folgendem Link:

https://www.jusos.de/content/uploads/2019/11/M2-Kein-Rechtsruck-in-der-SPD-Bundestagsfraktion.pdf

Die zeitweise kursierende Variante war die ursprünglich auf dem Bundeskongress eingebrachte Form des Antrags, wie sie im vergangenen Juni auf unserer Landeskonferenz der Jusos Rheinland-Pfalz mit breiter Mehrheit durch die Delegierten angenommen wurde. Auf dem Bundeskongress wurden verschiedene Teile des Antrags in einer Änderungsantragsdebatte abgeändert und die geänderte Fassung des Antrags beschlossen, die beispielsweise deutlicher auf unsere Kritik am innerfraktionär ausgeübten Druck auf unsere Abgeordneten eingeht.

 

Wollen wir Jusos eine „Säuberung“ betreiben?

Nein, definitiv nicht! Den Vorwurf erhob die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Eva Högl via Twitter. Dem widersprechen wir in aller Deutlichkeit.

Wir Jusos stehen für bestimmte Inhalte und möchten möglichst viel davon durchsetzen –  wie dies jede Partei und jede politische Jugendorganisation tut. Wir unterstützen gerne Kandidat*innen für Mandate, von denen wir glauben, dass sie dazu bereit sind, unsere Beschlüsse mit in ihre Arbeit aufzunehmen, wenn auch nur teilweise. Wir haben die Große Koalition immer kritisch gesehen, dafür geworben sie nicht einzugehen und begleiten sie heute noch immer kritisch-konstruktiv. Viele unserer Befürchtungen haben sich bestätigt und auch die Erfolge wiegen das nicht auf. Mit der Zustimmung zu dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, welches wir schon im Vorfeld sehr stark kritisiert haben, ist für uns eine rote Linie überschritten. Die Gründe dafür findet ihr oben. An diesem Punkt mussten wir dann entscheiden wie konsequent wir mit unserer Haltung sind und welche Handlungsschlüsse wir daraus ziehen. Wir erachten es deshalb als legitim unsere ehrenamtliche Unterstützung für Abgeordnete zu hinterfragen. In diesem Fall machen wir unsere Entscheidung an einer ganz konkreten Positionierung im Bereich der Migrations- und Integrationspolitik fest. Sollten sich unsere aktuellen Abgeordneten nicht von diesem Gesetz distanzieren, dann werden wir vorrangig Kandidat*innen unterstützen, von denen wir glauben, dass sie glaubhafte und standhafte Überzeugungen haben, die eher zu unseren jungsozialistischen Positionen passen.

Der Vergleich unseres Antrags mit der sogenannten Säuberung innerhalb der kommunistischen Partei hat darüber hinaus eine historische Dimension. Wir werten diesen Vergleich als Verharmlosung der Taten des stalinistischen Regimes und als Verunglimpfung der Opfer. Eine derartige Wortwahl seitens einer ranghohen Politikerin der SPD wie Frau Dr. Eva Högl es ist, ist nicht tragbar. Die Jusos als Arbeitsgemeinschaft und insbesondere den Landesverband der Jusos Rheinland-Pfalz in die Nähe von stalinistischen Säuberungen zu rücken bedarf mindestens einer Entschuldigung!

 

Was wollen wir mit dem Antrag bewirken?

Zum einen wollen wir unseren inhaltlichen Standpunkt verdeutlichen. Viele von uns Jusos engagieren sich für Geflüchtete, gehen regelmäßig gegen rechte Hetze und für Seenotrettung auf die Straßen. Deshalb können wir es nicht einfach schweigend hinnehmen, wenn unsere Partei in der Regierung Gesetzesverschärfungen im Asylrecht beschließt, die unseren Positionen diametral entgegen stehen.

Zum anderen wollen wir innerparteilich den Druck erhöhen, dass sich die Bundestagsfraktion von diesem Gesetz distanziert und es nach Möglichkeit rückabwickelt. Nicht zuletzt sind wir überzeugt, dass das Verkaufen solcher Kompromisse mit der Union als eigene Position und SPD-Erfolg das Hauptproblem in der Kommunikation der Partei in der Groko darstellt und der Rückgewinnung verlorener Glaubwürdigkeit im Wege steht. 

Außerdem wollen wir innerhalb der Partei demokratisch für unsere Positionen kämpfen und dazu gehört auch, uns innerparteilich einzubringen und bei Personalentscheidungen und Wahlen Leute zu unterstützen, die uns inhaltlich näher stehen als andere. Nichts anderes drückt der Antrag aus.

 

PRESSEMITTEILUNG:

Jusos Rheinland-Pfalz kritisieren Dr. Eva Högl für Vorwürfe der „Säuberung“

Der Antrag der Jusos Rheinland-Pfalz zum Geordnete-Rückkehr-Gesetz wurde auf dem Bundeskongress der Jusos in Schwerin am vergangenen Wochenende mit großer Mehrheit angenommen. Er trägt den Titel “Geordnetes-Rückkehr-Gesetz? nicht mit uns! – kein Rechtsruck in der SPD-Bundestagsfraktion“ und ist seit Juni Beschlusslage der Jusos Rheinland-Pfalz.

In diesem Antrag kritisieren die Jusos die Inhalte des verabschiedeten Gesetzes, die Rolle der Großen Koalition und das Verhalten der SPD-Bundestagsfraktion zu diesem Gesetz. Damit möchten die Jusos denjenigen Abgeordneten den Rücken zu stärken und diese unterstützen, die trotz innerfraktionären Druckes gegen das Gesetz gestimmt hatten.

Kurz nach Ende des Bundeskongresses äußerte sich Dr. Eva Högl, Bundestagsabgeordnete sowie Mitglied des Fraktions- und Parteivorstands, auf Twitter in einer für die Jusos nicht nachvollziehbaren Art und Weise. Sie zog einen historischen Vergleich zur Ausschaltung von Oppositionellen in autoritären und diktatorischen Regimen, der falsch ist und die Schwere der Taten relativiert. Wörtlich sagte sie: „Viel Spaß bei euren Säuberungen.“

Die Jusos verurteilen die haltlosen Äußerungen, verurteilen sie aufs Schärfste und stellen klar, dass sie auf Grundlage ihrer politischen Inhalte und Überzeugungen Kritik am Gesetz und am Abstimmungsverhalten vieler SPD-Bundestagsabgeordneten übten. Das sei ein durch und durch demokratisches Verhalten und entspreche mitnichten einem autoritären oder diktatorischen Politikansatz.

„Wir kritisieren das Gesetz als solches, halten es weiterhin für menschenverachtend und für mit den Grundwerten der SPD unvereinbar. Inhaltliche Gründe bewegen uns dazu, unsere Kräfte für Genossinnen und Genossen einzusetzen, von denen wir glauben, dass sie die SPD wieder auf einen wertebasierten, linken Kurs zurückführen.“, erklärt Umut Kurt. „Dieses Vorhaben mit politischen Säuberungsaktionen zu vergleichen ist nicht nur ein absoluter Fehlgriff in der Wortwahl, sondern verhöhnt die Opfer solcher Taten. Wir sind weiterhin für einen Diskurs offen. Dieser muss dann aber sachorientiert erfolgen!“, kritisiert der Landesvorsitzende der Jusos Rheinland-Pfalz weiter.

Lukas Marschar, stellvertretender Vorsitzender der Jusos Rheinland-Pfalz ergänzt: „Wir sehen im sogenannten Geordnete-Rückkehr-Gesetz einen neuen Tiefpunkt in einer Reihe von Asylrechtsverschärfungen. Was dabei passiert, ist Hetze durch Gesetze und eine Untergrabung der Menschenwürde. Es ist ein Zugeständnis an die Union, geschuldet dem Festhalten an der aus unserer Sicht gescheiterten Großen Koalition.“

„Umso bemerkenswerter finden wir die Haltung, die einzelne Abgeordnete, wie Saskia Esken, in dieser Frage gezeigt haben. Sie spiegeln damit wider, wofür die SPD stehen sollte: Eine an den Grundwerten Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität orientierte Partei, die für linke Mehrheiten kämpft. Das ist einer der vielen Gründe, warum wir Jusos Rheinland-Pfalz uns im Rahmen des laufenden Mitgliedervotums dafür aussprechen, dass Saskia Esken gemeinsam mit Norbert Walter-Borjans künftig den Parteivorsitz stellen sollte, um die SPD auf diesen Kurs zurückzuführen.“, stellt Kurt abschließend klar.

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